Die Führerscheinklassen im Einzelnen
zG = zulässige Gesamtmasse bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
B
Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A, mit:
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis max. 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
+ Einschluss AM und L
+ Prüfung theoretisch und praktisch
+ Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF17)
B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- Anhänger über 750 kg zG
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
- wird durch Schlüsselzahl 96 erteilt
+ Vorbesitz B
+ Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
+ Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF17)
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- Anhänger über 750 kg zG bis max. 3500 kg zG
+ Vorbesitz B
+ Prüfung nur praktisch
+ Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF17)
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 6 kW bei Diesel-/Elektromotoren
- Leermasse max. 425 kg
+ Prüfung theoretisch und praktisch
+ Mindestalter 16 Jahre
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
+ Einschluss AM
+ Prüfung theoretisch und praktisch
+ Mindestalter 16 Jahre
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- Hubraum über 50 cm³
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
+ Einschluss AM und A1
+ Prüfung theoretisch und praktisch, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktisch
+ Mindestalter 18 Jahre
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- Hubraum über 50cm³
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
+ Einschluss AM, A1 und A2
+ Prüfung theoretisch und praktisch, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktisch
+ Mindestalter 20 Jahre bei Erweiterung der Kl. A2, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für
Krafträder beim Direkterwerb
C1
Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A, mit:
- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
+ Vorbesitz B
+ Prüfung theoretisch und praktisch
+ Mindestalter 18 Jahre
C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- Anhänger über 750 kg zG
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 3500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
+ Vorbesitz C1
+ Einschluss BE
+ Prüfung nur praktisch
+ Mindestalter 18 Jahre
C
Kfz, ausgenommen der Klassen A1, A2 und A, mit:
- zG über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
+ Vorbesitz B
+ Einschluss C1
+ Prüfung theoretisch und praktisch
+ Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen
während oder nach der Berufskraftfahrerausbildung
CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- Anhänger über 750 kg zG
+ Vorbesitz C
+ Einschluss BE, C1E, T, D1E bei Vorbesitz D1 und De bei Vorbesitz D
+ Prüfung theoretisch und praktisch
+ Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen
während oder nach der Berufskraftfahrerausbildung
L
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit:
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
+ Prüfung nur theoretisch
+ Mindestalter 16 Jahre
T
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit:
- bbH max. 60 km/h für Personen mit einem Alter über 18 Jahren
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für land- oder
Forstwirtschaftliche Zwecke mit:
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
+ Einschluss L und AM
+ Prüfung theoretisch und praktisch
+ Mindestalter 16 Jahre
D1
Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A:
- für mehr als 8 Personen, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
+ Vorbesitz B
+ Prüfung theoretisch und praktisch
+ Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer
Berufskraftfahrerausbildung
D1E
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zG
+ Vorbesitz D1
+ Einschluss BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
+ Prüfung nur praktisch
+ Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer
Berufskraftfahrerausbildung
D
Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A:
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
+ Vorbesitz B
+ Einschluss D1
+ Prüfung theoretisch und praktisch
+ Mindestalter 18,20, 21, 23 oder 24 Jahre, abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
DE
Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zG
+ Vorbesitz D
+ Einschluss BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
+ Prüfung nur praktisch
+ Mindestalter 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre, abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, es ist keine neue Prüfung erforderlich.
Vor dem 19.Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19.Januar 2033 umgetauscht werden